Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen und Seminare von Pattern Support e.U.

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Zwischen Robin Wolter / Pattern Support e.U. (im folgenden Veranstalter) und Ihnen (im folgenden Teilnehmer) gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen. Entgegenstehenden AGB des Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen. Diese gelten auch dann nicht, wenn sie in einem nachfolgenden Schreiben des Teilnehmers enthalten sind und der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht. 

 

§ 2 Die Lehrgangsgebühr

Die Lehrgangsgebühr richtet sich nach der offiziellen Preisliste. Der Teilnehmer kann nach Prüfung der Preisliste ein Angebot einholen, und sich danach verbindlich anmelden.

Die Lehrgangsgebühr ist vom Teilnehmer vor Beginn des Lehrganges zu überweisen. In den Kosten sind die Lehrgangsmaterialien enthalten.

 

§ 3 Anmeldung

Nachdem der Veranstalter die verbindliche Anmeldung vom Teilnehmer erhalten hat, wird diese geprüft und dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail übermittelt, sofern noch Plätze für den Lehrgang vorhanden sind.

 

§ 4 Stornobedingungen
Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann, bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn vom Teilnehmer kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird dem Teilnehmer eine Stornogebühr von 50% des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des Veranstaltungsbeginns, bzw. nach Beginn der Veranstaltung, wird für den Teilnehmer der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig. Die Nominierung eines Ersatz-Teilnehmers ist möglich, dieser muss jedoch den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Der ursprüngliche Teilnehmer bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.

 

§ 5 Die Teilnahmebestätigung
Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung, wenn er die Veranstaltung mindestens zu 80% besucht und den Kursbeitrag eingezahlt hat.

 

§ 6 Änderungen im Veranstaltungsprogramm
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen und Veranstaltungsorten, insbesondere aufgrund eventueller Absagen vor. Der Teilnehmer wird davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind daraus nicht abzuleiten.

 

§ 7 Veranstaltungsabsage
Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Lehrgangsgebühren. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, usw. Bei dem Ausfall einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf (Ersatz)-Durchführung der Veranstaltung. Der Veranstalter bemüht sich aber einen Ersatztermin zu finden.

 

§ 8 Datenverarbeitung

Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Teilnehmers. Die Daten dürfen vom Veranstalter verarbeitet und genutzt werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Kontaktdaten des Teilnehmers werden an die Trainer des Kurses zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen der Kursveranstaltung weitergegeben, sowie für Informationszwecke genutzt. Die bekannt gegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Die bekannt gegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Es gilt unsere Datenschutzmitteilung.

 

§ 9 Mitgebrachte Gegenstände

Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung, Computer/Notebooks, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

§ 10 Nutzung eigener Computer/Notebooks bei CAD Schulungen

Bei einer CAD-Schulung sollte der Teilnehmer einen eigenen Computer, bzw. ein eigenes Notebook, zum Kurs mitbringen und nutzen. Für die Teilnahme muss der Teilnehmer die entsprechende Software, dessen Nutzung bei diesem Kurs geschult wird, legal besitzen. Alternativ kann eine Übungs- oder Trail-Version der Software genutzt werden, oder die Software wird im Rahmen der Schulung zur Verfügung gestellt. Das Gerät, und die Software auf dem Gerät, müssen reibungslos funktionieren. Wenn die Software oder das Gerät - aus welchem Grund auch immer - nicht funktionieren, kann dem Teilnehmer kein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden. Die Verantwortung liegt dabei in den Händen des Teilnehmers. In diesem Fall kann der Teilnehmer an dem Kurs weiterhin mit den entsprechenden Einbußen teilnehmen. Es wird trotzdem der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig.

 

§ 11 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

 

§ 12 Haftung

Der Veranstalter gewährleistet, dass alle Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden. Er haftet aber nicht dafür, dass durch die Teilnahme an seinen Angeboten bestimmte Qualifikationen erzielt werden können. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Inhalte. 

Der Veranstalter haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der von ihm angebotenen Webinare. Haftungsansprüche aufgrund materieller oder ideeller Schäden gegen den Veranstalter, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung des angebotenen Schulungs- oder Informationsangebotes oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen durch die Teilnehmer verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für atypische oder nicht vorhersehbare Schäden, sowie für indirekte, immaterielle oder Folgeschäden besteht nicht.

 

§ 13 Teilunwirksamkeit

Sollte ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen hiervon unberührt.

 

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich anwendbar.
  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Gültigkeit findet österreichisches Recht Anwendung. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte für sämtliche, wie immer gearteten Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag oder dessen Durchführung. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat. Erfüllungsort ist Salzburg.

 

Stand Mai 2018